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   BSG, 09.01.1958 - 5 RKn 11/57   

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BSG, 09.01.1958 - 5 RKn 11/57 (https://dejure.org/1958,9113)
BSG, Entscheidung vom 09.01.1958 - 5 RKn 11/57 (https://dejure.org/1958,9113)
BSG, Entscheidung vom 09. Januar 1958 - 5 RKn 11/57 (https://dejure.org/1958,9113)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 6, 245
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 69/78

    Bestandskraft von Verwaltungsakten - Verfassungsmäßigkeit des AFGHStruktG

    Wird aber durch die Sozialversicherung ein Sozialausgleich dadurch geschaffen, daß lediglich die Verhältnismäßigkeit zwischen Leistungen und Gegenleistungen unter den in dem jeweiligen Zweig der Sozialversicherung insgesamt Versicherten erforderlich ist, so rechtfertigt diese Global-Äquivalenz (Vgl BVerfGE 44, 405, 444, 447; 47, 4, 9; 22, 244, 255; BSGE 6, 245, 227; 45, 247, 250; 25, 59; Rohwer-Kahlmann, Sozialgerichtsbarkeit 4975, 464, 465; Meydam, Soziale Ficherheit 4975, 292, 295) den Schutz des Art. 44 GG für den einzelnen Anspruch.
  • BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 39/78
    Wird aber durch die Sozialversicherung ein Sozialausgleich dadurch geschaffen, daß lediglich die Verhältnismäßigkeit zwischen Leistungen und Gegenleistungen unter den in dem jeweiligen Zweig der Sozialversicherung insgesamt Versicherten erforderlich ist, so rechtfertigt diese Global-Äquivalenz (vgl BVerfGE 44, 405, 444, 447; 47, 4, 9; 22, 244, 255; BSGE 6, 245, 227; 45, 247, 250; 25, 59; Rohwer-Kahlmann, Sozialgerichtsbarkeit 4975, 464, 465; Meydam, Soziale Sicherheit 4975, 292, 295) den Schutz des Art. 44 GG für den einzelnen Anspruch.
  • BSG, 29.11.1973 - 2 RU 33/70
    .Darin liegt kein Widerspruch zu dem auch die gesetzliche Unfallversicherung beherrschenden Grundsatz der gemeinsamen Deckung eines möglichen, in seiner Gesamtheit schätzbaren Bedarfs durch Verteilung auf eine organisierte Viclhcit (vglo BSG 6, 245 12227; BVerfGE 44" 405 14427)0 Versicherungsprinzip - erfor-.
  • BSG, 29.06.1976 - 5 BKn 35/75
    Nun ist zwar die Bundesknappschaft aufgrund des Errichtungsgesetzes vom 28. Juli 1969 (BGBl 1, 974) Rechtsnachfolger der früheren selbständigen Knappschaften geworden, die ihrerseits Funktionsnachfolger der früheren Reichsknappschaften waren, soweit ihr räumlicher Zuständigkeitsbereich reichte (vgl. BSGE 6, 245, 250).
  • BSG, 21.03.1963 - 5 RKn 107/62
    Hier genügt es, darauf hinzuweisen, daß sich die von dem LSG entschiedene Rechtsfrage keineswegs völlig mit den Streitfragen ' deckt, die in älteren Erkenntnissen des BSG gelöst werden " sind" Dabei könnte man an BSG5, 286; 5, 60; 14, 271 denken" Die Divergenz zwischen der Entscheidung des LSG und jenen Urteilen des BSG ist sicherlich nicht offenbar° Die Revision behauptet dergleichen auch selbst nicht, sondern hebt Sogar ausdrücklieh den Unterschied zwischen der naheliegenden Enté' scheidung in BSG 6, 245 und dem vorliegenden Sach- und Rechtsverhältnis hervor.
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